Beratung und Schulung
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Pflegekassen nach § 45 SGB XI dazu, kostenfreie Pflegeschulungen in der Häuslichkeit anzubieten. Ziel ist es, praktisches und theoretisches Grundwissen zu vermitteln. |
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Ellen Buschermöhle |
Wir möchten gemeinsam mit Ihnen die Pflegesituation professionell, individuell und positiv gestalten, damit sich Pflegebedürftige und Pflegepersonen mit dem Arrangement wohl fühlen und die häusliche Versorgung auch langfristig sichergestellt ist. |