Erleichterung und Hilfe im Alltag
Pflegebesuche nach §37 Abs.3 SGB XI sind ein Muss bei bestehendem Pflegegrad. Hierbei geht es zum einen um die Einschätzung der Pflegesituation seitens der Pflegekraft, aber vor allem geht es um individuelle Beratung z.B. Hebe- Tragetechniken, Hilfs- und Heilmittelversorgung, Entlastungsmöglichkeiten uvm. Wir bilden als fester Ansprechpartner eine tragende Säule innerhalb der häuslichen Versorgung.
Aber… Auch bei Bedarf können Pflegende uns kontaktieren und wir beraten zu Themen, die für die Betreffenden wichtig sind. Und dabei geht es nicht immer nur um pflegerische Themen sondern auch um psychosoziale Beratung.
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Die Vielfalt der vorhandenen Hilfeangebote im häuslichen Bereich wie z.B. pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen
- "Essen auf Rädern“ und Hausnotrufsysteme
- Angebote in Einrichtungen der vollstationären Pflege sowie der Tages- und Kurzzeitpflege
- Finanzierung der Hilfeangebote
- Den Einsatz von Pflegehilfsmitteln, wie z.B. Beschaffung eines Pflegebetts oder Rollstuhls, einer Toilettensitzerhöhung usw.
- behindertengerechte Umbaumöglichkeiten der Wohnung
- Spezial(pflege)heime
- Spezielle Angebote für pflegebedürftige Kinder
- Hilfe und Unterstützung in akuten Versorgungsund Pflegenotsituationen
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